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Baugrunduntersuchungen

Nach § 645 BGB ist die Lieferung des geeigneten Baugrundes alleinige Angelegenheit des Bauherrn. Der Bauherr muss für das Baugrundrisiko lebenslang, in vollem Umfang einstehen.

Damit Sie nicht unangenehm überrascht werden, empfiehlt sich bei größeren Bauvorhaben eine dem Zweck angemessene Untersuchung zur Klärung folgender Belange:
  • Tragfähigkeit des Bodens
  • Klärung des Grundwasserniveaus und von Vorkommen von Schichten-, Hang- oder Stauwasser
  • Bruchgefährdungen durch Altbergbau, Karst oder ungünstige Böschungen
  • Überschwemmungsgefahr durch Oberflächengewässer oder Regenwasser

Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum an Geotechnischen Untersuchungen, Beratungen und Berechnungen:
  • Archivrecherchen
  • Geotechnische Vorplanungen
  • Einholen der Betretungsgenehmigungen, Schachterlaubnisscheine, TÖB-Beteiligung, Aufnahme von Flurschäden
  • Ausschreibung, Vergabeempfehlung und fachtechnische Betreuung von Aufschlussarbeiten nach VOB (gewerbliche Bohr- und Brunnenbauarbeiten)
  • Ausführung von Kleinrammbohrungen, Messungen, Feld- und Laboruntersuchungen
  • Erdstatische Nachweise und Berechnungen
  • Baugrundgutachten / Geotechnische Berichte aller Kategorien
  • Erdbaukontrollprüfungen
  • Bautechnische Beweissicherung
  • Geotechnische Baubegleitung, fachtechnische Betreuung