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Regenwasserbewirtschaftung

Die Regenwasserbewirtschaftung hat das Ziel, die mit der Versiegelung von Flächen verbundenen Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt zu minimieren. In der Regel wird dabei die Versickerung des Regenwassers bevorzugt. Ohne Versiegelung des Bodens durch Häuser und Oberflächenbefestigungen würde ein Teil des Niederschlagswassers im Boden versickern. Die Menge des versickernden Anteils ist dabei von der Durchlässigkeit des Bodens abhängig. Das im Boden befindliche Wasser bewirkt eine Befeuchtung des Bodens und sickert ab einer gewissen Mindestfeuchte dem Grundwasser zu. Mit dem Grundwasser wird es mit oft erheblicher Zeitverzögerung in die Flüsse und Bäche (die Vorfluter) abgegeben. Das im Oberboden verbliebene Wasser kann in Trockenzeiten wieder verdunsten.

Abbildung 1:Veränderung des Wasserhaushaltes durch die Versiegelung des Bodens; Die Anteile der einzelnen Abflußarten sind hier beispielhaft angegeben. Sie hängen von mehreren natürlichen Einflußgrößen ab.

Dieser Teil des Wasserkreislaufes (siehe Abb. 1) wird durch Versiegelungen verkürzt. Dadurch daß kein Regenwasser in den Boden versickern kann, wird der gesamte Niederschlag innerhalb kürzester Zeit über die Kanalisation dem Fluß oder Bach zugeleitet. Die Folge sind häufigere und höhere Hochwässer und höhere Schadstoffeinträge in die Gewässer, da bei Starkniederschlägen die Kläranlagen überlastet werden und das Schmutz- und Regenwasser dann ungeklärt über den Notüberlauf in die Gewässer eingeleitet wird. Im Unterschied zum unversiegelten natürlichen Zustand soll mit Versickerungsanlagen ein möglichst großen Teil des Regenwassers auf kleinem Raum infiltrieren.

Neben diesem ökologischen Aspekt bringt die Versickerung von Regenwasser in vielen Kommunen finanzielle Vorteile.Nicht zuletzt aufgrund der schlechten Haushaltslage erheben Kommunen wie Dresden seit geraumer Zeit eine Regenwassergebühr. In Leipzig u.a. Städten wie Zittau wird die Regenwassergebühr als Teil der Abwassergebühr von dem Entsorgungsbetrieb eingezogen.Unabhängig davon wird sie stets an der versiegelten Fläche des Grundstücks bemessen. Dabei ist es unerheblich, ob diese versiegelten Flächen direkt an die Kanalisation angebunden sind oder nicht. Das in Tab. 1 angeführte Rechenbeispiel für ein typisches Eigenheim in Dresden zeigt, um welche Summen es sich hier handelt. Für viele Immobilieneigentümer lohnt sich deshalb eine Umgestaltung des Grundstückes. Sofern Sie selbst Hand anlegen, ist die Ausführung oftmals mit geringsten Kosten möglich. Die notwendigen Berechnungen und Untersuchungen führen wir für Sie durch.

Tab. 1: Regenwassergebühren für ein größeres Eigenheim in Dresden (*=noch nicht beschlossen, Erhöhung möglich)
Jahr Regenwassergebühr in €/qm Kosten p.a. Kosten kumulativ
2008 1,61 217,35 € 217,35 €
2009 1,64 221,40 € 438,75 €
2010 1,69 228,15 € 666,90 €
2011 1,69* 228,15 € 895,05 €
2012 1,69* 228,15 € 1.123,20 €
2013 1,69* 228,15 € 1.351,35 €
2014 1,69* 228,15 € 1.579,50 €
2015 1,69* 228,15 € 1.807,65 €
2016 1,69* 228,15 € 2.035,80 €
2017 1,69* 228,15 € 2.263,95 €
2018 1,69* 228,15 € 2.492,10 €
2019 1,69* 228,15 € 2.720,25 €
2020 1,69* 228,15 € 2.948,40 €
2021 1,69* 228,15 € 3.176,55 €
2022 1,69* 228,15 € 3.404,70 €
Somit ist über einen Zeitraum von 15 Jahren mit erheblichen Gebühren zu rechnen.
Für wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen werden reduzierte Gebühren erhoben. Interessant ist, daß diese Gebühren verändert werden können, wenn eine bessere Versickerung nachgewiesen wird.

Für die Regenwasserversickerung werden 4 verschiedene Grundbauformen von Versickerungsanlagen genutzt, die sowohl untereinander, als auch mit Rückhalteanlagen kombiniert werden können. Sie werden im Folgenden kurz vorgestellt:

Tab. 2: Wichtige Grundbauformen von Versickerungsbauwerken
Name Eignung Platzbedarf Kosten Besonderheiten
Versickerungsflächen Gehwege, Hofflächen sehr groß sehr niedrig, bei Grünflächen keine Kosten keine wasserrechtliche Erlaubnis nötig; hohe Durchlässigkeit des Bodens erforderlich
Mulde Eigenheime, geringe Bebauungsdichte groß gering; Herstellung in Eigenleistung möglich für Eigenheime nicht wasserrechtlich erlaubnispflichtig; gut durchlässiger Boden nötig;
Rigole dichte Bebauung, gering durchlässiger Oberboden gering bzw. keiner ca. 5 Euro pro Quadratmeter angeschlossene Fläche unterirdische Speicherung von Regenwasser; erlaubnispflichtig nach SächsWG; keine Reinigung des Wassers über die belebte Bodenzone
Schacht wie Rigole sehr gering bis 20 Euro pro Quadratmeter angeschlossene Fläche unterirdische Speicherung von Regenwasser; erlaubnispflichtig nach SächsWG; keine Reinigung des Wassers über die belebte Bodenzone

Wenn die Versickerungsmulde tiefer ausgehoben wird, spricht man auch von einem Versickerungsbecken, das zusätzlich noch in der Lage ist, Wasser zu speichern. Die Rigole bezeichnet einen durch Steinpackungen hergestellten Hohlraum. Die gleiche Wirkung wird auch mit eingegrabenen, perforierten Rohren erreicht (Rohrrigole).

Für den Bau sind folgende Kenntnisse notwendig:
  • Flurabstand zum Grundwasserspiegel (ermittelt aus Kartenwerken oder direkten Messungen an Brunnen und GWM)
  • geologischer Bau (ermittelt aus Kartenwerken, Bohrungen, Rammkernsondierungen)
  • Durchlässigkeiten der Gesteine (ermittelt mittels Versickerungstest, Pumpversuch oder, weniger geeignet Sieb-/Schlämmanalysen)
  • Niederschlagsintensitäten und Dauer des Bemessungsregens (Werte werden durch den DWD vertrieben)
Die Bemessung der Anlagen erfolgt nach ATV A138, bzw. A117 (Regenwasserrückhaltung). Für größere bzw. komplexe Anlagen ist teilweise eine Langzeitsimulation erforderlich. Da Regenwasser am Boden befindliche Schadstoffe lösen kann, ist eine Versickerung über die belebte Bodenzone (Flächenversickerung, Muldenversickerung) zur Reinigung des Wassers vorzuziehen. Gegenüber den unterirdischen Anlagen sind sie zudem stets zugänglich und damit ausgesprochen wartungsfreundlich.

Das Planungsbüro Hans-Elgar Kirchner bietet nicht nur alle technischen Voruntersuchungen an, sondern kann auch die erforderlichen Planungsleistungen und Berechnungen für Sie ausführen.
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